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CLUNGENE Nasaler SARS-CoV-2 Antigentest - 25 Stück
Artikelnummer 254
Wenn Sie zu dem berechtigten Personenkreis (§ 3 Abs. 4, 4a MPAV) gehören (Mehr Infos unten im Artikeltext) bestätigen Sie uns dies bitte:
CLUNGENE Nasaler SARS-CoV-2 Antigentest
CLUNGENE Nasaler SARS-CoV-2 Antigentest zum Nachweis von SARS-CoV-2 Nukleokapsid-Antigenen in menschlichen Nasenabstrichen. Durch die einfache und schonende Testdurchführung eignet sich dieser Antigentest besonders gut für Patientengruppen, bei denen die Durchführung eines nasopharyngealen Abstrichs sich schwierig gestaltet. Der nasale CLUNGENE Antigentest bietet eine hohe Sensitivität und weist keine Kreuzreaktivitäten zu anderen, häufig vorkommenden Infektionskrankheiten, wie z. B. H1N1, auf.
Produktdetails
- CLUNGENE Nasaler SARS-CoV-2 Antigentest
- Zum qualitativen Nachweis von SARS-CoV-2 Nukleokapsid-Antigenen
- Probenmaterial: Nasenabstriche
- Ideal geeignet zum Nachweis einer akuten Infektion mit SARS-CoV-2
- BfArM-gelistet (Test-ID: AT374/21)
- Besonders schonende Testmethode
- Durch die geringe Eindringtiefe werden in der Regel keine Reflexe ausgelöst
- Sehr gut für alle Patientengruppen geeignet - auch für Kinder und ältere Menschen
- Das Testergebnis liegt nach 15 Minuten vor
- Einfach abzulesende Testkassette
- Verfahrenskontrolle ist in den Test integriert
- Sensitivität: 97,5% (Ct-Werte ≤30)
- Spezifität: 99,4%
- Keine Kreuzreaktivität
- Nur zur Durchführung durch medizinisches Fachpersonal und Fachkräfte mit entsprechender Einweisung geeignet
- Bitte beachten Sie, dass dieser Schnelltest vom Rückgaberecht ausgeschlossen ist
- Lagerungstemperatur: 4 - 30°C
- 1 Packung mit 25 Testkassetten und Zubehör
Lieferumfang:
25 Testkassetten
25 Extraktionsreagenzien (Ampullen à 0,3 ml)
25 Sterile Tupfer
25 Extraktionsröhrchen
25 Tropfkappen
1 Ständer für Extraktionsröhrchen
1 Bedienungsanleitung
Berechtigter Personenkreis nach § 3 Abs. 4, 4a MPAV Davon ausgenommen sind die in Anlage 3 aufgeführten In-vitro-Diagnostika.
Sofern der Deutsche Bundestag nach § 5 Absatz 1 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes eine epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt hat, dürfen In-vitro-Diagnostika, die für den direkten oder indirekten Nachweis eines Krankheitserregers für die Feststellung einer in § 24 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes genannten Krankheit oder einer Infektion mit einem in § 24 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes genannten Krankheitserreger bestimmt sind, abweichend von Absatz 4 auch an folgende natürliche Personen, Einrichtungen und Unternehmen abgegeben werden:
Art.-ID | 254 |
Inhalt | 25 Stück |